Diverses

Pfändung – Zusammenrechnung mehrerer Einkommen

Wenn bei einer Pfändung neben dem Gehalt weitere Einkommen hinzugerechnet werden sollen, dann ist dies über eine Info-Lohnart möglich, die in der Pfändungsklassifizierung als „Zusammenrechnungsbeschluss“ zu definieren ist. Wird sie in den Festen Bezügen hinterlegt, muss im Feld „Sonstiger Wert“ die laufende Pfändungsnummer hinterlegt werden und im Betragsfeld der hinzuzurechnende Betrag.

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