Die Neugestaltung des Pflegeversicherungsbeitrags ab 1. Juli 2023 wird aktuell im Bundestag verhandelt und soll in den kommenden Tagen beschlossen werden. Ab Juli soll der Pflegeversicherungszuschlag dann abhängig sein auch von der Anzahl der Kinder. Gerechnet werden alle Kinder bis zum 25. Lebensjahr (soweit der aktuelle Stand).
Personalabteilungen könnten jetzt schon bei ihren Mitarbeitern nach den Geburtsurkunden für alle Kinder unter 25 fragen, damit diese Informationen (Kindervorname und Geburtsdatum) im Abrechnungsprogramm hinterlegt werden können. Da erst nach Verabschiedung des Gesetzes die neue Anforderung programmiert werden kann, ist fraglich, ob schon zum 1. Juli die neue Gesetzeslage softwaretechnisch abbildbar ist.
Das neue Gesetz beruht auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr, in dem festgestellt wurde, dass das einfache Kriterium Kinder ja oder nein Familien mit mehreren Kindern nicht gerecht wird. Die sehr kurzfristige Einführung des Gesetzes zum 1. Juli wird viele Personalabteilungen aber vor große Herausforderungen stellen.