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Ab Januar 2023 Lohnsteuerbescheinigung nur noch mit gültiger Steueridentnummer

Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2023 können nur noch mit einer gültigen Steueridentnummer abgegeben werden. Die bisherige eTIN fällt weg. Schon bei der ELStAM-Anmeldung sollte also umgehend gehandelt werden, wenn die Anmeldung aufgrund einer ungültigen Steueridentnummer nicht erstellt werden kann. Denn dann gibt es vermutlich auch später bei der Erstellung der LStB Probleme mit der Identnummer.

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